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4.2.2012 : 6:01 : +0100

Grundpraktikum

Informationen zum Grundpraktikum

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AUSBILDUNGSRICHTLINIEN FÜR DIE VORPRAXIS

 im Bachelorstudiengang Informations- und Elektrotechnik

 (1)               Die Vorpraxis von mindestens dreizehn Wochen effektiver Dauer (ohne Urlaubsanrechnung) müssen Studenten ableisten, die keinen praktischen Unterricht in dem in Hamburg in der Fachoberschule vorgeschriebenen Umfang in einer ihrem Studiengang entsprechenden Fachrichtung gehabt und auch keine ihrem Studiengang entsprechende gewerbliche Berufsausbildung oder vergleichbare praktische Ausbildung abgeschlossen haben.

(2)       Während der Vorpraxis soll der Student Erfahrungen mit Werkstoffen sammeln und ihre Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten kennenlernen. Er soll sich einen Überblick über Betriebsmittel und Fertigungsverfahren verschaffen und Einblicke in technische, organisatorische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge des Betriebsgeschehens erhalten.

(3)       Der Ausbildungsplan soll etwa folgende Tätigkeiten umfassen:

Spanabhebende manuelle und maschinelle Werkstoffbearbeitung (Feilen, Meißeln, Messen, Anreißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen, ...); verformende Werkstoffbearbeitung (Biegen, Blechbearbeitung, ...); Verbindungstechniken der Metall- und Elektrotechnik (Löten, Nieten, Kleben, Schrauben, ...); Montage elektrischer Anlagen und Geräte u.a.m.

(4)       Die Vorpraxis sollte vor Beginn des Studiums abgeleistet werden. Sie kann in mehreren Abschnitten und in verschiedenen Ausbildungsstätten erbracht werden. In Ausnahmefällen kann die Vorpraxis in der vorlesungsfreien Zeit während des Studiums abgeleistet werden. Die Vorpraxis muss spätestens bis zum Beginn des Praxissemesters abgeleistet sein. 

(5)       Die HAW Hamburg verfügt nicht über geeignete Ausbildungsplätze. Daher sind Bewerbungen an geeignete Industrie- oder Handwerksbetriebe oder Betriebe der öffentlichen Hand (Bahn, Post) zu richten.

(6)       Für die Vorpraxis ist ein Praktikantenvertrag abzuschließen. Als Nachweis der Vorpraxis ist eine formlose Arbeitsbescheinigung erforderlich, die alle Tätigkeiten und Zeiten enthält.

(7)       Der Departmentsbeauftragte für die Vorpraxis entscheidet über die Anerkennung des Praktikums oder entsprechender Vortätigkeiten. Er ist schriftlich, per E-Mail oder während der Sprechzeiten telefonisch unter 040/42875-8327 zu erreichen. Über die Sprechzeiten gibt die Departmentverwaltung (040/42875-8321) Auskunft.