oeffnet die Webseite der Fakultaet TI oeffnet die Webseite der HAW Hamburg
Sie sind hier: Studium > Prüfungsangelegenheiten > Allgemeines > 
DeutschEnglishFrancais
4.2.2012 : 6:34 : +0100

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Im Krankheitsfall ist unverzüglich, d.h. am gleichen Tag der Prüfung oder am darauffolgenden Werktag eine Krankmeldung im Prüfungsausschuss (Frau Mertens oder beim Prüfungsausschussvorsitzenden) abzugeben. Im Fall einer mündlichen Prüfung oder einer mündlichen Überprüfung sowie im Fall eines Kolloquiums ist der Prüfer darüber zu informieren, dass die Prüfung aus Krankheitsgründen nicht stattfinden kann.

In jedem Fall gilt: wenn man von einem Arzt krankgeschrieben ist und trotzdem an einer Prüfung teilnimmt, hat man die Krankschreibung außer Kraft gesetzt. In diesem Fall muss man das Ergebnis der Prüfung akzeptieren.

Für Unterbrechungen während einer Prüfung (Krankheit während einer Prüfung) gelten besondere Randbedingungen, die Sie beim Prüfungsausschuss erfragen können.

Falls man nicht rechtzeitig eine Krankmeldung abgegeben hat, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Damit Sie ein korrektes ärztliches Attest einreichen, hat der Prüfungsausschuss einen Vordruck vorbereitet, den Sie Startet den Datei-Downloadhier herunterladen können. Achten Sie bitte darauf, dass das Attest korrekt ausgefüllt ist.

Generell gilt: die Entscheidung, ob eine Krankheit ein Entschuldigungsgrund für die Nichtteilnahme an einer Prüfungsleistung darstellt, trifft der Prüfungsausschuss!